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Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

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Amtswillkür

Amtswillkür bezeichnet einen strafbaren Akt der Willkür durch einen Amtsträger in einer Behörde.

Der Träger eines öffentlichen Amtes ist wegen seiner besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet. Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht. Entsprechend dieser regelmäßigen beruflichen Aufgabe von Amtsträgern im Sinne der öffentlichen und rechtlichen Ordnung ergibt sich eine besondere Gefährdung für Handlungen, die im rechtlichen Sinn in einem weiten Spektrum von der Fahrlässigkeit bis zur Selbstjustiz liegen können.

Wenn Behörden (-Vertreter) Rache nehmen Wer die Justiz kritisiert, lebt gefährlich.

Lesen Sie, wie Behörden ihnen “unbequeme” Bürger schikanieren.

Die Gewalt durch die Polizei gegen friedliche Bürger nimmt immer mehr zu. Auch Amnesty International hat das erkannt und bemängelt in seinem Jahresbericht, dass es in der Bundesrepublik keine unabhängigen Beschwerdestellen für «polizeiliches Fehlverhalten» gebe

Amnesty-Jahresbericht kritisiert auch Deutschland klick > >

Wir fordern, endlich eine unabhängige Beschwerdestelle für polizeiliches Fehlverhalten einzurichten.

Bis jetzt ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei gegen sich selber. Das das nicht funktioniert beweisen unzählige Fälle.

nur ein Beispiel  klick > >