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Senatsgurken_0

Die Gurkentruppe,

Nun, „Gurkentruppe“ ist der Name einer vierköpfigen deutschen Spaßband, die sich ab 2006 insbesondere im Raum Köln mit einem Schmähsong auf den deutschen Fußball-Bundesligisten FC Bayern München einen Namen machte.

Später bezeichnete der CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt die FDP als „Gurkentruppe“, als FDP-Staatssekretär Daniel Bahr über die CSU  giftete: "Die CSU ist als Wildsau aufgetreten, sie hat sich nur destruktiv gezeigt“.

Man kann also daraus schließen, dass „Gurkentruppe“ nicht besonders qualifizierte und ambitionierte Politiker definiert.

Der Bremer Senat unter dem Bürgermeister Jens Böhrnsen, ein Mann der leisen Töne – ein Leisetreter, sorgt mit seiner Politik dafür, dass Bremen immer weiter in die Schuldenkrise gerät.

Anstatt dafür Sorge zu tragen, dass Bremen seine Eigenständigkeit behält, setzt sich dieser Senat dafür ein, dass Ausländern das Wahlrecht zugestanden wird – und mault rum, wenn das laut Bremer Landesverfassung nicht möglich ist. Der Senat entwickelt sich zur Ausländerpolitischen Gurkentruppe: Erst schlecht spielen, dann auch noch rummaulen.

Jetzt will sich diese Bagage dafür einsetzen, dass das Grundgesetz dahingehend geändert wird, dass in Bremen lebenden Ausländer das Wahlrecht bekommen.

Was verspricht sich der Senat davon? Sucht es eine neue Wählerschaft, weil heimische Bürger sich immer weiter von Politkern entfernen, die die eigenen Bürger verraten? Es ist doch schon traurig genug, dass jedem dahergelaufenen Sozialflüchtling nach einer kurzen „Prüfung“ die deutsche Staatsbürgerschaft nachgeworfen wird, der in Wirklichkeit gar kein „Deutscher“ werden will, sondern nur das „Papier“ braucht, um in die deutsche Sozial-Hängematte schlüpfen zu können.

Nicht „Deutschland schafft sich ab“, sondern  Politiker, die das eigene Volk verkaufen wollen.

Ihre Unfähigkeit bekundet der Bremer Senat  auch damit, dass er selber nicht in Lage zu sein scheint, Forderungen betreffs des Länderfinanzausgleiches selber zu begründen. Als Prozessbevollmächtigter und wissenschaftlicher Berater soll Prof. Dr. Joachim Wieland beauftragt werden. Prof. Dr. Wieland lehrt an der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und hat Bremen und andere Länder bereits im Normenkontrollverfahren zum Finanzausgleich vor dem BVerfG (1999) vertreten. Zudem ist er im Jahre 2000 von Bremen mit mehreren Gutachten zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1999 auf den Länderfinanzausgleich beauftragt worden. Er ist in Fragen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs als einer der führenden Experten Deutschlands ausgewiesen. Seine Bereitschaft zur Prozessvertretung Bremens hat er bereits signalisiert. Basis für die Zusammenarbeit soll ein Rahmenvertrag sein.

Neben dieser rechtswissenschaftlichen Beratung durch Prof. Dr. Wieland wird es notwendig sein, dass Bremen noch weitere wissenschaftliche Gutachten oder Stellungnahmen einholt, die vom Bremer Steuerzahler bezahlt werden müssen.

Unfähigkeit zeichnet den Bremer Senat aus. Ist der Bremer Senat also eine Gurkentruppe?