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Kein öffentliches Interesse?

Besteht im Bundesland Bremen kein öffentliches Interesse daran, Verstöße gegen §164 und §187 StGB (falsche Verdächtigung, https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html und Verleumdung, https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html ) zu ahnden?

So jedenfalls will es die Oberamtsanwältin Drees der Staatsanwaltschaft Bremen den Bürgern weißmachen.

Im 3. Reich wurde auch von dubiosen Entscheidungsträgern bestimmt, was von öffentlichem Interesse zu sein hat. Ist es schon wieder so weit?

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