Die Beschwerde
Nachstehendes Schreiben war für mich als Gedächnisstütze angefertigt worden und ich wollte es so oder in ähnlicher Form bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal zu Protokoll geben. Die Justizangestellte Frau Adelstein weigerte sich jedoch, nach Vorlesen meiner Beschwerde, diese aufzunehmen. “Das ist zu viel Arbeit. Da kann das Schreiben doch so zu den Akten genommen werden.” entgegnete sie mir.
“Das entspricht nicht der Vorschrift. Meine Beschwerde müssen Sie zu Protokoll nehmen, da sonst die Rechtsvorschrift nicht gewahrt ist”. entgegenete ich ihr.
Sie weigerte sich standhaft, meine Beschwerde zu Protokoll zu nehmen. Auf meinen Protest hin, informierte sie den Richter “Dr. Florstedt”, der das “Urteil” gesprochen hatte. Dieser las sich meinen Schriftsatz durch und erklärte, “Das kann so zu den Akten genommen werden.”
Auch hier widersprach ich und wies darauf hin, dass mir bekannt sei, dass ein solches Vorgehen nicht der Rechtsvorschrift entspricht und meine Beschwerde von einer/m Angestellten des Gerichts verfasst und aufgenommen werden müsse. “Das geht schon in Ordnung”. So der Richter.
Ich beharrte auf einen entsprechenden Vermerkt auf meinem Schriftsatz, der allerdings nicht ganz der von mir gewünschten Form entsprach. . . . .
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