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Bremen
Opfer von 20 (ergebnislosen) Hausdurchsuchungen.

Wenn Behörden (-vertreter) Rache nehmen

Welche Unbill einem Bürger drohen kann, der es wagt, Behörden (speziell Justizbehörden) bzw. deren Mitarbeiter zu kritisieren, war immer wieder Gegenstand unserer Berichterstattung.

Weil es jemand wagte, sich über die Untätigkeit der Ermittlungsbehörden zu beschweren - oder “Juristen beklagen den Missbrauch des Beleidigungsparagraphen durch ihre Kollegen” - oder “Wer die Justiz kritisiert”, lebt gefährlich.

Wenn im Laufe von etwa 18 Jahren bei ein- und derselben Person 19 Mal eine Hausdurchsuchung richterlich angeordnet und durchgeführt worden ist, 19 Mal ohne Ergebnis, wenn dem Opfer dieses behördlichen Terrors immer wieder Entschädigungszahlungen zugesprochen werden mussten und wenn in einzelnen dieser 19 Fälle sogar durch Gerichte festgestellt wurde, dass die entsprechenden Hausdurchsuchungen illegal waren: Was mag dann in den Köpfen der Ermittlungsbeamten vorgehen, die nach diesen 19 ergebnislosen Hausdurchsuchungen im Jahre 2005 zum 20. Mal eine Hausdurchsuchung beantragen? Und was mag im Kopf von Richtern im Amtsgericht Bremen Gerboth (inzwischen pensioniert) vorgehen, der auf Antrag dieser Ermittlungsbehörden zum 20. Mal eine Hausdurchsuchung bei diesem Bürger anordnet?

Jeder Rechtsanwalt kennt Schweinereien, wie sie hier beschriebenwerden, aus seiner eigenen Praxis. Aber welcher Rechtsanwalt kann es sich schon leisten, die Dinge so deutlich beim Namen zu nennen, wir wir das hier tun?

Alles begann vor vielleicht 18 Jahren Jahren, als der Radio- und Fernsehtechnikermeister Gerald H. mit dem Fahrrad auf der falschen Straßenseite fuhr und von einem Polizisten die Zahlung eines Verwarnungsgeldes hinnehmen musste. Einige Tage später nämlich sah H. genau diesen Polizisten (allerdings in Zivilkleidung) ebenfalls mit dem Fahrrad auf der genau derselben falschen Straßenseite fahren. Er machte einen ironischen Kommentar und vergaß die Sache dann wieder. Doch in der Folgezeit musste H. feststellen, dass der Herr Polizist nicht nur dieses eine Mal auf der falschen Straßenseite gefahren war: Er fuhr grundsätzlich auf der falschen Straßenseite, täglich. Gerald H. machte sich daraus einen Spaß und dokumentierte dieses eigenartige Verständnis der Straßenverkehrsordnung eines (Bremer) Polizisten durch diverse Fotos. Und als er eine ganze Reihe solcher Fotos beisammen hatte, sandte er sie zur Dienststelle des Polizisten mit dem ironischen Hinweis: "So sieht ein Serientäter aus!"

Im Prinzip tat Gerald H. hier etwas, was die Polizei mit uns Bürgern (etwa via Radarüberwachung) täglich macht (und machen soll!). Doch die Behörden haben es überhaupt nicht gern, wenn Bürger 'den Spieß einmalumdrehen' - davon kann das Beschwerdezentrum ein Lied singen. Der Polizist fuhr fortan immer brav auf der richtigen Straßenseite, doch auch für Gerald H. hatte sein 'Einsatz' Folgen! Zunächst bestanden diese Folgen nur in zahllosen peinlich genauen Kontrollen seines Autos. Mal wurde ein kleiner Sprung in der Frontscheibe seines PKW entdeckt und er musste den Wagen mit neuer Scheibe vorführen, ein anderes Mal kostete ihn der unvollständige Verbandskasten ein Verwarnungsgeld. Das ist ein ziemlich frecher Machtmissbrauch seitens der betreffenden Beamten, denn diese nutzen ihre ihnen vom Staat übertragene Macht damit zur Befriedigung persönliche (Rache-) Bedürfnisse aus. Und dafür werden sie von uns nicht bezahlt!

Gerald H. jedoch nahm es 'sportlich' und beobachtete seinerseits die Polizeibeamten ein wenig genauer. Und auch er wurde fündig! Einen besonders spektakulären Erfolg seiner 'Beobachtungen' errang er, als er einen Beamten dabei ertappte, wie dieser während der Dienstzeit Einkäufe in einem Baumarkt tätigte und die Waren mit dem Streifenwagen zu seiner Baustelle transportierte, wo in "Nachbarschaftshilfe" gebaut wurde. Ein bizarrer 'Krieg', geführt mit sehr ungleichen Waffen, nahm seinen Anfang.

1989: Eine Akte verschwindet und ein 'Deal' ganz besonderer Art

Die Hausdurchsuchungen wurden von H. nicht von Beginn an sorgfältig dokumentiert. Wie konnte er schließlich ahnen, dass es im Laufe der folgenden knapp zwanzig Jahre zwanzig solcher Hausdurchsuchungen geben würde. Eine der ersten Hausdurchsuchungen ist nur noch durch ein Schreiben seiner Anwältin rekonstruierbar, daher soll diese Hausdurchsuchung nur als 'Anekdote' Eingang in diesen Bericht finden. Aber auch dieses eine Schreiben der Anwältin hat es bereits in sich.

H. ist Funkamateur und eine der ersten Hausdurchsuchungen wurde mit "Störungen des Funkverkehrs durch Schwarzfunken" begründet. Bei der Hausdurchsuchung wurde ein Funkgerät beschlagnahmt. Zwei Polizisten gaben an, H. zu einem bestimmten Zeitpunkt beim Schwarzfunken mit diesem Funkgerät in seinem Auto beobachtet zu haben. Pech für die Beamten: H. befand sich zu dem in der  Zeugenaussage  von zwei Polizeibeamten angegebenen Zeitpunkt nachweisbar mit seinem Auto in England, konnte sogar einen Strafzettel wegen Falschparkens vorweisen. Und was geschah? - Es ist unglaublich: Die vollständige Gerichtsakte mit den Falschaussagen der Polizisten war plötzlich verschwunden.

H. wollte nun wenigstens sein Funkgerät zurück erhalten. Doch auch sein Funkgerät war 'verschwunden'. Und nun kommt das wirklich Dreckige an dieser Geschichte: Die Staatsanwaltschaft zeigte, was sie unter 'Vorwärtsverteidigung' versteht und warf H. vor, er habe die Ermittlungsakten gestohlen. (Es blieb völlig unklar, wie das überhaupt möglich sein soll.) In ihrem Brief teilt die Anwältin ihrem Mandanten nun mit, dass die Staatsanwaltschaft 'freundlicherweise' auf eine Strafanzeige wegen der (vermeintlich) gestohlenen Gerichtsakte verzichten würde, wenn er seinerseits auf die Herausgabe des Funkgeräts verzichte. - Wie praktisch für die Ermittlungsbehörden: Die Staatsanwaltschaft ist eine ihr äußerst peinliche Akte los, denn die hat ja der Beschuldigte 'geklaut'. Und der Beschuldigte ist sein Funkgerät los (welche Freude für die auf Rache sinnenden Polizisten!) - und das trotz nachgewiesener Unschuld . Man hört geradezu, wie sie sagen: "Ja, mein Freund, unschuldig hin, unschuldig her. Das nutzt dir hier nix!"

1987, dasselbe Prinzip: Polizei lässt wertvolle Disketten verschwinden, und das Opfer wird zum Täter umdefiniert

Ein ebenfalls nur ungenügend dokumentierter Fall einer Hausdurchsuchung aus dem Jahre 1987 verdient besondere Erwähnung: In der Hausdurchsuchung, deren Begründung nicht mehr eruierbar ist, beschlagnahmt die Polizei insgesamt 23 Disketten. H. bittet dringend um Rückgabe von zwei Disketten, da sich auf diesen Disketten (Original und Sicherungskopie) ein von ihm erstelltes Programm befinde, das für ihn wirtschaftlich von großer Bedeutung sei. Welch eine Chance für die Beamten ... -

Nachdem der Verdacht gegen ihn nicht mehr aufrechterhalten werden kann, werden H. 21 der 23 beschlagnahmenten Disketten zurück gegeben. Es fehlen genau die zwei Disketten, um deren Rückgabe H. zuvor dringend gebeten hatte. Doch damit nicht genug: Die Polizei leugnet (zunächst), dass bei ihr überhaupt Disketten verloren gegangen seien, und behauptet frech, das Beschlagnahmeprotokoll sei halt fehlerhaft (siehe Schreiben von Rechtsanwalt Dembski an die Polizei). Und auch damit noch immer nicht genug: Aufgrund der Nachfrage des Anwalts kommt es zu einer erneuten Hausdurchsuchung. Der absurde Vorwurf: Es bestehe der Verdacht, dass H. unrechtmäßige Schadenersatzforderungen geltend zu machen versucht habe. - So macht man einen Bürger fertig, der auf sein Recht pocht!

Das Verfahren wird am 30. 3. 1988 eingestellt. Und, dem 'Recht' muss ja schließlich Genüge getan werden: Es wird ihm sogar ein Anspruch auf eine Entschädigung zugebilligt. Doch Ermittlungsbeamte können sehr trickreich sein, wie wir im Beschwerdezentrum immer wieder dokumentieren konnten: Die Entschädigung, die ihm zugesprochen wird, hat nichts, aber auch gar nichts mit dem verursachten tatsächlichen Schaden zu tun. Er erhält als Entschädigung nämlich den Gegenwert von zwei leeren Disketten. - Und wieder können sich die Ermittlungsbeamten ins Fäustchen lachen - und man kann sie förmlich hören: "Unschuldig hin, unschuldig her! Das nutzt dir nix, verehrter H.! Wir sitzen hier am längeren Hebel!"

1990: Anonyme Anzeigen als Vorwand für weiteren Terror
In einem Beschluss vom 8. Oktober 1990 ordnet Richter Ritter vom Amtsgericht Bremen eine Hausdurchsuchung an, weil 'ein anonymer Anrufer' H. beschuldigt haben soll, Hehlerware (ein gestohlenes Kartentelefon) erworben zu haben. (Wie schön, dass es anonyme Anrufer gibt, damit kann man jede nur denkbare Hausdurchsuchung rechtfertigen ...). Am 4. 12. 1990 wird das Verfahren eingestellt und mit Beschluss vom 3. Mai 1991 wird ihm eine Entschädigung zuerkannt.

1995: Illegale Hausdurchschung in Abwesenheit

Am 15. 5. 1995 kam es zu einer Hausdurchsuchung, der eine 'Anzeige gegen Unbekannt' seitens der Telekom zugrunde gelegen haben soll. Man suchte eine Quelle für Funkstörungen. Wieder war da einer dieser praktischen 'anonymer Anrufer', der behauptet haben soll, die Funkstörungen kämen aus dem Hause H.. H. befand sich zu dieser Zeit auf Montage. Doch das war der Polizei egal! - Nach seiner Rückkehr wurde er durch eine Mitbewohnerin darauf hingewiesen, dass während seiner Abwesenheit die Polizei in sein Haus eingedrungen sei. Es stellte sich nach gewisser Zeit dann heraus, dass die Quelle der Störung nicht etwa im Hause H. lag, sondern vom Fernmeldeturm der Telekom ausgingen. - Und wieder können sich die Ermittlungsbeamten ins Fäustchen lachen ..

1997: 'Doppelmoral' der Ermittlungsbehörden
H. hat offenbar nicht nur bei der Polizei Feinde. So sind die Ermittlungsbehörden also nicht immer darauf angewiesen, 'anonyme Anrufer' oder 'anonyme Hinweise' vorzuschieben, wenn sie H. mal wieder ein wenig terrorisieren wollen. Bei der hier in Rede stehenden Hausdurchsuchung ist ein Walter Schröder aus Osterholz-Scharmbeck der Denunziant und Falschverdächtiger. Er beschuldigte H., gemeinschaftlich mit einem anderen Mann massenweise Hehlerware (250 Funkgeräte) verhökern zu wollen (siehe die Strafanzeige von Walter Schröder). Aufgrund dieser Strafanzeige wird von dem weiter oben bereits erwähnten Richter im Amtsgericht Bremen Gerboth am 5. 3. 1997 eine Hausdurchsuchung angeordnet. - Es wird den Leser sicher nicht wundern, dass die Polizei in einem Bericht einräumen muss, dass auch diese Hausdurchsuchung sinnlos war, dass H.sehr leicht belegen kann, die Funkgeräte auf völlig legale Weise erworben zu haben (siehe auch den entsprechenden Aktenvermerk der Polizei). Das Verfahren gegen H. wird (wie immer) eingestellt. Verständlicherweise stellt H., nachdem er diese schmutzige Anschuldigung abwehren konnte, gegen den falschaussagenden Denunzianten seinerseits nun eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung, doch die Staatsanwaltschaft macht ihm am Telefon deutlich, dass er das "nicht so eng sehen" dürfe. Wenn man "gut gemeinte Hinweise" als "falsche Verdächtigungen" verfolgen würde, dann würde sich bald niemand mehr als Zeuge zur Verfügung stellen, meint der Staatsanwalt am Telefon und stellt das Verfahren gegen Schröder ein. Diese Argumentation ist an zynischer Boshaftigkeit schwer zu überbieten, wenn man weiß, mit welcher brutalen Rücksichtslosigkeit Bürger durch Ermittlungsbeamte und Richter verfolgt werden, wenn Ermittlungsbeamte selbst sich als Opfer falscher Verdächtigungen fühlen (siehe 75 Tagessätze, weil es jemand wagte, sich über die Untätigkeit der Ermittlungsbehörden zu beschweren). H. lässt sich auch nicht beirren und beschwert sich gegen die Einstellung, belegt, dass die Anzeige Schröders offenkundig in boshafter Absicht erfolgte. Doch die Ermittlungsbehörden haben immer einen Joker: Das Verfahren gegen Schröder wird erneut, wenn auch diesmal mit der ausgesprochen eleganten Begründung eingestellt, Schröder habe wegen eines anderen Deliktes eine Strafe zu erwarten, der gegenüber die Strafe wegen der Falschaussage nicht mehr wesentlich ins Gewicht fallen.

2001: Endlich mal ein Vorwand, so richtig die Sau rauslassen zu können

Das Vorgehen der Polizei in diesem Fall war sogar der BILDzeitung einen Bericht wert (siehe oben). Stellen Sie sich vor, bei Ihnen ist ein Freund/Bekannter zu Besuch und dieser Freund/Bekannte wird von der Polizei verdächtigt, eine Reihe von Einbrüchen begangen zu haben und das Diebesgut in Ihrer Wohnung zu lagern. Was Ihnen, obwohl einer Straftat nicht verdächtigt, in einem solchen Fall drohen kann? H. ist Folgendes passiert: Die Polizei schlug Außen- und Innentüren ein, legte ihn (obwohl keiner Straftat verdächtigt) in Handschellen und ließ ihn nicht einmal mit einem Rechtsanwalt telefonieren. Lesen Sie den erschütternden Bericht, mit dem H. sich bei Gericht über dieses Vorgehen beschwerte, sowie eine später abgegebene Ergänzung zur Dienstaufsichtsbeschwerde. Die (interne) Scheinbegründung, die die Polizei für dieses rüde, vor allem aber (wie später auch eingestanden werden muss) rechtswidrige Vorgehen gibt, lesen Sie hier - und das Eingeständnis der Rechtswidrigkeit dieser rüden Aktion lesen Sie hier. Aber natürlich kommt, wie immer, trotz der festgestellten Rechtswidrigkeit dieser Aktion die Polizei mal wieder straffrei davon.

Epilog

Es gab zahlreiche weitere Hausdurchsuchungen, bis hinein in die zurückliegenden Monate (die 20. Hausdurchsuchung datiert vom 20. September dieses Jahres). Einige Vorwürfe muten grotesk an. So wird H. verdächtigt, er habe einen Sprengstoffanschlag auf einen Fernsehturm geplant. Im Zuge der entsprechenden Hausdurchsuchungen wurden Sylvesterraketen als Beweismittel beschlagnahmt! Immer und immer wieder wird H. freigesprochen, Hausdurchsuchungen wird im Nachhinein die Rechtmäßigkeit abgesprochen, es müssen Entschädigungen gezahlt werden. Und dennoch geht es weiter! Gibt es denn niemanden in Bremen, der diesen Wahnsinn stoppen kann?

Dr. Peter Niehenke
17. 10. 2005

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