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Strafanzeige gegen den Polizisten Dieter R. mit nachstehendem Wortlaut:

Senator für Inneres
Interne Ermittlungen
Frau Milles


Bremen, den 13.05.2013


Strafanzeige

gegen Dieter R.,
 
wegen Verstoß gegen
§ 240 StGB, Nötigung,
§ 238 StGB, Nachstellung durch beharrliche, schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung,
§ 164 StGB, falscher Anschuldigung
§ 187 StGB, Verleumdung.

Begründung

Am 23.5.2013, um 7:58 Uhr stand ich in der ....- Straße, 28... Bremen, gegenüber des Hauses Nr. 37 an der Bushaltestelle, vor der sich dort befindlichen Schule, als ein mit 2 Polizisten besetzter VW-Bus (Polizeifahrzeug in grün/weißer Ausführung)  aus Richtung ...-straße kommend, an mir vorbei fuhr. Das Polizeifahrzeug hielt vor der etwa 10 Meter von mir entfernten Feuerwehreinfahrt der Schule an. Beide Polizisten stiegen aus. Es handelte sich um die mir persönlich bekannten Polizisten Dieter R. und Wolfgang P.

Herr R. kam auf mich zu: „Guten Morgen Herr . . .. “Herr . . ., wir dulden das nicht, dass Sie hier die Kinder verschrecken.“ Und weiter: „ Die Kinder ängstigen sich vor Ihnen. – Weil Sie hier dauernd stehen und diesen Bus belagern. Also gehen Sie jetzt bitte, - ja?! Das ist ein Platzverweis. Ein offizieller Platzverweis, ansonsten sperren wir Sie ein. – Okey?“

Da ich nichts gemacht hatte, außer an der angegebenen  Stelle gestanden zu haben, mit niemanden gesprochen – und keinen Menschen, auch keine Kinder, angesehen, geschweige „belästigt“ habe, fragte ich den Polizisten R.: „Also Sie sind der Meinung...“ ich wurde sofort unterbrochen . . .

R.: „ja“
 
Ich: „ich belästige hier?“ – wiederum wurde ich unterbrochen

R.: „ja, das tun Sie.“

Ich: „...mit meinem Stehen...“

R.: „Ja, das tun Sie. Wir sind von der Schule angerufen worden.“
 
Ich: „Ja - ?“
 
R.: „Also geh´n Sie jetzt bitte. Wir kennen auch den Grund, wir wissen den Grund, wir wissen warum – und jetzt gehen Sie sofort, jetzt!“
 
Ich: „Ich denke, wir sind in einem freien Lande. . .“

R.: „Sind wir auch.... und darum dulden wir nicht, dass Sie als Mann hier kleine Kinder belästigen.“

Ich: „Ich belästige hier keine Kinder.“

R.: „Die fühlen sich aber von Ihnen belästigt. – Also gehen Sie jetzt, sofort! Sonst sperren wir sie ein“

Ich: „Ja, das ist ja . . .

R.: „Ja, das tue ich.“

Ich: „. . . Ihre Option, die Sie gerne hätten“

R.: „ja, das tue ich, - auf geht’s . . . auf geht’s.“

Zeuge:  Herr G. H., . . . -straße , 28... Bremen, der in mittelbarer Nähe stand und den Vorfall genau beobachten konnte.

Da in diesem Lande das Gesetz sagt, man müsse auch sinnlosen und ungerechtfertigten Anweisungen der Polizei Folge leisten, entfernte ich mich von dem Ort, um nicht Gefahr zu laufen, meiner Freiheit durch den offenbar durchgeknallte Polizisten R. beraubt zu werden.

Sofort nach dem Vorfall, habe ich noch vor Ort ein Gedächtnisprotokoll angefertigt, aus dem vorstehender Wortlaut stammt.

Ich verwehre mich mit Nachdruck gegen die willkürlich Behauptung, ich würde durch mein Verweilen an dem Ort „Kinder belästigen“. Die Behauptung sind von dem Polizisten R. frei erfunden, mit dem einzig erklärbaren Ziel, mich wie schon öfter in der Vergangenheit, ein weiteres Mal zu diskreditieren. Herr R. scheint sich das Ziel gesetzt zu haben, mir Straftaten zu unterstellen, die ich nie begangen habe.

Der von dem Polizisten R. ausgesprochenen Platzverweis – mit erfundenen und vorgeschobenen Behauptungen,  verbunden mit einer Strafandrohung, in ziemlicher Lautstärke vorgetragen, so dass andere Passanten stehen blieben und aufmerksam wurden, erfüllt in meinen Augen den Straftatbestand der Nötigung.


Herr R. missbraucht offenbar seine Stellung als Polizist. Seit mehreren Jahren schon stellt er mir regelmäßig nach und verbreitet Unwahrheiten über mich. Erzählt z.B. bei einem Besuch bei Herrn G. H.: „Herr . . .  macht uns so viel Ärger. Zahlreiche Strafanzeigen wurden schon gegen ihn erstattet. Bei der nächsten Gelegenheit ist er fällig.“

Seit kurzem erscheint Herr R. Donnerstags, an dem ich für gewöhnlich meinen Einkauf tätige, in Begleitung anderer Polizisten, um mich offenbar „auszuspionieren“, vermutlich ohne Auftrag, aus reinem Selbstinteresse. Wie mir der Zeuge H. mitteilte, der in einem Gespräch mit Herrn R. von diesem erfahren hat, laufen Ermittlungen (!!!) die mich erneut mit falschen Anschuldigen diskreditieren werden. Diese Vorwürfe sind jedoch völlig aus der Luft gegriffen und sollen anscheinend nur dazu dienen, mir weitere Straftaten zu unterstellen.

Ich fühle mich von Herrn R. verfolgt, denn auch in seiner Freizeit fährt er oft mit einem Fahrrad an meinem Haus vorbei, welches er sehr genau betrachtet.  Zuletzt am 13.6.2013 um die Mittagszeit, wie Nachbarn beobachten konnten. Sicher ist solche Verhaltensweise nicht strafbar – aber eben doch ein Indiz dafür, dass Herr R. ein außergewöhnliches Interesse an meiner Lebensgestaltung zu haben scheint. Auch in Internetforen treibt er nach meiner Einschätzung sein Spiel. Unter verschiedenen Pseudonymen wurden Kommentare über mein Privatleben mit Details berichtet, die nur von einer Person stammen können, die über interne Informationen verfügt. –

Diese Vorwürfe sind jedoch nur eine Vermutung von mir, für die ich keine Beweise beibringen kann. Das müsste dann von Behörden herausgefunden werden, die über die Möglichkeit verfügen, durch IP-Einsicht herauszufinden, wer hinter diesen Kommentaren steckt.
Unter http://www.taz.de/Posse-vor-Gericht/Kommentare/!c94009/ ist z.B ein „big "bad" john“, Urheber vieler Anwürfe. Es gab noch viel mehr davon, mit beleidigendem Inhalt, die ich von der Taz-Redaktion habe löschen lassen.

Das geht schon seit Jahren so. Als die R.s noch einen Hund hatten, sind er und seine Ehefrau mehrmals in der Wochen mit dem Hund an meinen Haus vorbei gegangen. R´s. wohnen am . . . , mein Haus liegt in der . . .-Straße, weit weg – von einem „normalen“ Spaziergang kann hier also keine Rede sein.

Mir ist bekannt, dass bei der Polizei ein internes – und eigentlich illegales – „Dossier“ über Menschen geführt wird, die in irgendeiner Weise mit der Polizei in Kontakt kamen. Häufig sind Daten von Personen gespeichert, die in ein Ermittlungsverfahren geraten sind. In solchen Fällen gerät der zu Unrecht gespeicherte Betroffene - etwa im Zuge von Kontrollmaßnahmen der Polizei rasch in den Kreis von qualifiziert Verdächtigen. Überdies können solche Daten unter bestimmten Bedingungen an andere öffentliche oder nichtöffentliche Stellen übermittelt werden, was etwa im Rahmen einer Sicherheits- oder Zuverlässigkeitsüberprüfung zu negativen Folgen führen kann. (Verstoß gegen § 238, StGB) Diese Maßnahmen haben zur Folge, dass ohne das ein konkreter Tatbestand vorliegt, Behörden ein negatives Bild von mir aufgezeigt wird. Das ist nicht Gesetzeskonform. Es scheint eine beliebte Methode bei der Polizei zu sein, „unliebsame Zeitgenossen“ zu kriminalisieren und dadurch zu schädigen.

Ich stelle Strafantrag.

Unterzeichneter nach Diktat verreist.
Gleiches Schreiben auch an: Staatsanwaltschaft Bremen

 

Das Verfahren am Verwaltungsgericht ist noch nicht abgeschlossen, dennoch wird ein Strafverfahren gegen den Geschädigten eröffnet.

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